Hierbei können wir
Ihnen helfen
Vertretende Wahrnehmung von Terminen
Der § 12 SGB X erlaubt es in Deutschland für Behördenangelegenheiten einen Vertreter zu bestimmen. Jede Behörde bietet prozessbezogene Vollmachtserklärungen an. Mit diesen können Sie uns als Ihren Vertreter für den jeweiligen Prozess bestimmen.
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
Oftmals sind Anträge und Formulare schwer verständlich und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen mit unserer Expertise den Überblick zu bewahren.
Individuelle Hilfe bei besonderen Lebenslagen
Ob es Ihnen aufgrund von beruflichen, körperlichen oder geistigen Gegebenheiten nicht möglich ist, Amtsangelegenheiten zu erledigen. Wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage.
Persönliche Beratung
Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen rund um Behördenabläufen und den nächsten Schritten bei Ihrer Angelegenheit beratend zur Seite.
Überwindung von Sprachhindernissen
Bei Sprachhindernissen können wir jegliche Kommunikation mit Behörden übernehmen. Wir möchten verhindern, dass Sie etwaigen Nachteilen oder Problemen aufgrund von Sprachhindernisse gegenüber stehen.
Internationales
Wir unterstützen Sie bei Internationalen Angelegenheiten, wie bspw. der Anerkennung eines Studienabschlusses, Visas oder Aufenthaltserlaubnissen. Durch enge Kontakte in ganz Deutschland können wir Termine auch außerhalb Hannover wahrnehmen und Dokumente für Sie abholen.
Ihre Partner
Per Bartels
Kristian Arvid Werhahn
Kontakt
Telefon: 015679 678371
E-Mail: buero@mein-amtshelfer.de
Anschrift: An der Questenhorst 5, 30173 Hannover
